50/50-Partnerschaft: Wie lassen sich Unterschlagungen vermeiden?
Gesellschaftsrecht Wir sind zwei gleichberechtigte Geschäftsführer (je 50 %) einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung („GmbH“). Der andere Geschäftsführer, welcher auch Vorsitzender der Geschäftsführung ist, schliesst