Neue Bestimmungen im Schweizer Strafrecht zur Angriffe auf die sexuelle Freiheit und Unversehrtheit
Seit dem 1. Juli 2024 ist das neue Sexualstrafrecht in Kraft, das unter anderem eine neue Definition von Vergewaltigung nach der „Nein-heisst-Nein“-Lösung (Art. 190 StGB)