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Credit Suisse AT1 Bonds: Rechtliche Herausforderungen nach der UBS-Übernahme

Hintergrund: CS AT1 Bonds und der FINMA-Entscheid

Im Zuge der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im März 2023 ordnete die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die vollständige Abschreibung von Additional Tier 1 (AT1) Kapitalinstrumenten im Umfang von rund CHF 16 Milliarden an.

Diese Massnahme betraf ausschliesslich die Inhaber von CS AT1 Bonds, während Aktionäre – trotz erheblicher Wertverluste – eine Gegenleistung erhielten. Der Entscheid löste international erhebliche rechtliche und regulatorische Diskussionen aus.

Unlawful Write-off of AT1 Capital Instruments?

Zahlreiche Obligationäre stellen die Rechtmässigkeit dieser Abschreibung infrage. Im Zentrum steht die Frage, ob die vertraglich vorgesehenen Voraussetzungen für einen sogenannten Viability Event tatsächlich erfüllt waren.

Nach Auffassung mehrerer Klägervertreter, darunter Rechtsanwalt Lionel Patrick Serex, habe die Credit Suisse selbst auf dem Höhepunkt der Krise die regulatorischen Kapital- und Liquiditätsanforderungen eingehalten. Damit sei die Grundlage für einen vollständigen Write-off der AT1-Instrumente rechtlich zweifelhaft.

Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

Rund 3’000 Obligationäre haben gegen die FINMA-Verfügung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) in St. Gallen eingereicht. Ziel der Verfahren ist die Aufhebung des Abschreibungsentscheids und die Wiederherstellung der Ansprüche aus den AT1 Bonds.

Die Verfahren berühren zentrale Fragen des Banking Law, der Banking Regulation sowie des schweizerischen Wirtschafts- und Handelsrechts.

Bedeutung für das Finanz- und Wirtschaftsrecht

Der Ausgang dieser Verfahren dürfte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung entfalten. Er betrifft nicht nur die Auslegung von AT1-Vertragsbedingungen, sondern auch das Verhältnis zwischen Aufsichtsrecht, Eigentumsgarantie und Rechtsschutz im Krisenfall.

Unabhängig vom konkreten Verfahrensausgang zeigt der Fall die zunehmende Bedeutung von Appeals gegen aufsichtsrechtliche Massnahmen im modernen Finanzmarktrecht.