Die Gründung einer AG in der Schweiz wirft häufig die Frage auf, ob eine Aktiengesellschaft ohne Kapital möglich ist. Diese Idee, die sich in sozialen Netzwerken und Unternehmerforen verbreitet hat, wirft eine zentrale Frage auf: Handelt es sich um eine juristische Realität oder um einen Mythos?
Dieser Beitrag analysiert präzise die im Jahr 2026 geltenden Vorschriften gemäss Art. 620 ff. OR (Obligationenrecht), unverändert seit der Revision 2023.
⚖️ Gesetzliche Anforderungen an das Aktienkapital
Das Schweizer Recht schreibt ein Mindestkapital für eine AG in der Schweiz von CHF 100’000 vor (Art. 621 Abs. 1 OR).
Dieser zwingende Betrag – die Summe der Nennwerte der ausgegebenen Aktien – gewährleistet die Glaubwürdigkeit gegenüber Dritten und bildet eine zentrale Grundlage für den Gläubigerschutz (Art. 632 OR).
Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft müssen mindestens CHF 50’000 liberiert werden. Die Liberierung des Aktienkapitals kann erfolgen durch:
- Bareinzahlung auf ein schweizerisches Sperrkonto
- oder durch eine Sacheinlage in eine AG, bewertet durch einen unabhängigen Experten (Art. 622 und 629 OR)
❌ Gängige Mythen und rechtliche Realität
🔸 Mythos 1: Sacheinlage bedeutet kein Bargeld
Falsch.
Auch bei vollständigen Sacheinlagen (z. B. Software im Wert von CHF 100’000) müssen mindestens CHF 50’000 effektiv einbezahlt oder gleichwertig hinterlegt werden, um die erforderliche Bankbestätigung für den Notar zu erhalten (Art. 632 Abs. 2 OR).
Ohne diese Voraussetzung:
- kein öffentlicher Beurkundungsakt
- keine Eintragung ins Handelsregister (HR)
- keine rechtliche Existenz der Gesellschaft
👉 Eine AG ohne Kapital ist somit rechtlich ausgeschlossen.
🔸 Mythos 2: Die Revision 2023 lockert das Kapital
Irreführend.
Die Reform per 01.01.2023 bringt mehr Flexibilität (z. B. Kapitalband, nennwertlose Aktien), ändert jedoch nichts an den grundlegenden Anforderungen:
- CHF 100’000 Mindestkapital
- CHF 50’000 liberiertes Kapital bei Gründung
💡 Realistische Alternativen zur AG
Je nach Projekt können andere Rechtsformen sinnvoller sein:
🔹 GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- Mindestkapital: CHF 20’000 (vollständig liberiert)
- Geeignet für KMU und Start-ups
- Häufiger Vergleich: AG oder GmbH in der Schweiz
🔹 Einzelfirma
- Kein Mindestkapital
- Keine obligatorische HR-Eintragung unter CHF 100’000 Jahresumsatz
👉 Die Wahl der passenden Struktur sollte gemeinsam mit einem Anwalt für Gesellschaftsrecht erfolgen, um rechtliche und strategische Aspekte optimal zu berücksichtigen.
🛠️ Praktisches Verfahren zur AG-Gründung 2026
Die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz umfasst folgende Schritte:
- Vollständige Zeichnung der Aktien (CHF 100’000)
- Mindesteinzahlung von CHF 50’000 auf ein Sperrkonto
- Öffentliche Beurkundung der Statuten
- Einreichung beim kantonalen Handelsregister
- Eintragung und Aufnahme der Geschäftstätigkeit
💰 Kosten der AG-Gründung in der Schweiz:
Ca. CHF 5’000 bis CHF 15’000
(Notar, Handelsregister, Treuhand – exkl. Kapital)
⚠️ Fazit: Eine AG ohne Kapital existiert nicht
Die Rechtslage im Jahr 2026 ist eindeutig:
👉 Eine AG ohne Kapital in der Schweiz ist ein klarer Mythos.
Die strengen Vorschriften des Obligationenrechts dienen dem Schutz der Wirtschaft und der Gläubiger. Eine Umgehung kann zur Nichtigkeit der Gesellschaft sowie zu rechtlichen Sanktionen führen (Art. 632 Abs. 3 OR).
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