Anwalt für Immigration und Ausländerrecht

Unsere auf Immigration und Ausländerrecht spezialisierten Anwälte in der Schweiz unterstützen Sie bei allen rechtlichen Schritten – von der Aufenthaltsbewilligung über die Einbürgerung bis hin zu Asylrecht und Familiennachzug. Die Schweizer Kanzlei Legal XII Tables Avocats begleitet sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen bei Fragen zur Einreise und zum Aufenthalt von Ausländern in der Schweiz.

Umfassende Expertise im Immigrationsrecht in der Schweiz

Das Immigrationsrecht in der Schweiz ist ein sich ständig entwickelnder Rechtsbereich, der wesentliche Aspekte wie Einreise, Aufenthalt, Niederlassung und Staatsbürgerschaft umfasst. Unsere Kanzlei unterstützt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen bei ihren administrativen und rechtlichen Verfahren und bietet massßgeschneiderte Dienstleistungen an.

Aufenthaltsbewilligungen und Visa

Die Verfahren zur Erlangung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung oder eines Visums in der Schweiz können komplex sein. Unsere spezialisierten Anwälte unterstützen Sie in jedem Schritt, um Ihre Erfolgschancen zu maximieren.

Service

Unterstützung bei der Erlangung von Aufenthaltsbewilligungen

Beschreibung

Rechtsberatung und Verwaltung der administrativen Verfahren zur Erlangung von Aufenthaltsbewilligungen (L, B, CI, C, G, F, N).

Vorteil

Sorgen Sie für einen reibungslosen und regelkonformen Prozess gemäss den Anforderungen der Schweizer Behörden

Familiennachzug und Rechte von Familien

Die Familienzusammenführung ist ein wichtiger Schritt für Einwandererfamilien in der Schweiz. Wir helfen Familien dabei, ihre Rechte zu verstehen und ihre Angehörigen legal zusammenzuführen.

Service

 Unterstützung bei demr Familiennachzug

Beschreibung

Unterstützung bei der Vorbereitung der Unterlagen und Vertretung vor kommunalen und kantonalen Behörden für Anträge auf Familiennachzug

Vorteil

Sorgen Sie für einen schnellen und reibungslosen Familiennachzug ohne bürokratische Hürden.

Einbürgerung und Erwerb der Schweizer Staatsbürgerschaft

Die Erlangung der Schweizer Staatsbürgerschaft ist ein anspruchsvoller und oft einschüchternder Prozess. Unsere Anwälte unterstützen Sie in jeder entscheidenden Phase Ihres Verfahrens.

Service

Begleitung im Verfahren der ordentlichen oder erleichterten Einbürgerung

Beschreibung

Rechtsberatung und Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen für das Einbürgerungsgesuch.

Vorteil

Beschleunigen und vereinfachen Sie Ihren Zugang zur Schweizer Staatsbürgerschaft.

Service

Auflösung von Ablehnungen oder Hindernissen im Zusammenhang mit der Einbürgerung

Beschreibung

Einspruchsverfahren bei den zuständigen kantonalen Ämtern für Bevölkerung und Migration sowie Beschwerdeverfahren vor der zuständigenn kantonalen Behörde oder Bundesbehörden (Bundesverwaltungsgericht und Bundesgericht).

Vorteil

Maximieren Sie Ihre Erfolgschancen mit einer angepassten Strategie.

Verteidigung von Asylsuchenden

Wir vertreten Asylsuchende während des gesamten administrativen und rechtlichen Verfahrens, einschließlich Einspruchsverfahren oder bei einer Erstablehnung.

Service

Unterstützung bei Asylanträge

Beschreibung

Rechtsberatung und Unterstützung bei der Einreichung eines Asylantrags in der Schweiz.

Vorteil

Erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen mit einem gut vorbereiteten Antrag.

Service

Verteidigung bei Ablehnung eines Asylantrags

Beschreibung

Einspruchsverfahren vor den zuständigen Gerichten nach einer Ablehnung.

Vorteil

Erhalten Sie eine zweite Chance mit einer effektiven und kompetenten Verteidigung.

Arbeitsbewilligungen für ausländische Arbeitnehmer

Schweizer Unternehmen, die ausländische Arbeitnehmer beschäftigen, müssen strenge Anforderungen erfüllen. Wir begleiten Arbeitgeber, um ihre Vorgehensweisen abzusichern.

Individuelle Unterstützung und Schweizer Einbürgerung

Schweizer Unternehmen, die ausländische Arbeitnehmer beschäftigen, müssen strenge Anforderungen erfüllen. Wir unterstützen Arbeitgeber dabei, ihre Prozesse zu sichern.

Service

Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung

Beschreibung

Umfassende Unterstützung bei der Vorbereitung, Einreichung und Nachverfolgung Ihres Antrags auf Aufenthaltsbewilligung.

Vorteil

Vereinfachtes Verfahren und erhöhte Erfolgschancen.

Service

Schweizer Einbürgerung

Beschreibung

Vorbereitung und Unterstützung auf dem Weg zur Schweizer Staatsbürgerschaft.

Vorteil

Erhalten Sie die Schweizer Staatsbürgerschaft mit individueller Begleitung.

Ihre Lösungen im Migrations- und Ausländerrecht in der Schweiz

Die auf Immigration und Ausländerrecht spezialisierten Anwälte in der Schweiz begleiten Sie bei all Ihren juristischen Angelegenheiten – von der Aufenthaltsbewilligung bis zur Einbürgerung, einschliesslich Asylrecht und Familienzusammenführungen. Unsere Schweizer Kanzlei Legal XII Tables Avocats unterstützt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen im Bereich der Einreise und des Aufenthalts von Ausländern in der Schweiz.

Wichtige juristische Fachgebiete

Unsere Expertise umfasst hauptsächlich :

  1. Einreise, Aufenthalt und Wohnsitz
  2. Aufenthaltsbewilligung (Bewilligung B) und Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C)
  3. Schweizer Staatsbürgerschaft
  4. Nationale und internationale Mobilität für Unternehmen und ihre Mitarbeitenden, Arbeitsbewilligungen
  5. Pauschalbesteuerung

Ihre häufigsten Fragen zum Migrations- und Ausländerrecht in der Schweiz

Die häufigsten Fragen, die unsere Kanzlei Legal XII Tables Avocats behandelt, sind folgende:

  • Einreisevisum für die Schweiz
  • Arbeitsbewilligung
  • Aufenthaltsbewilligung B in der Schweiz
  • Familiennachzug in der Schweiz
  • Asyl
  • Antrag auf Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C), vorzeitig oder regulär
  • Einbürgerung in der Schweiz (Erleichterte Einbürgerung / Wiedereinbürgerung; Ordentliche Einbürgerung; Kantonale Einbürgerung (Einbürgerung von Eidgenossen))
  • Bürgerrecht auf Gemeindeebene / Bürgerrecht
  • Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz für selbständige Erwerbstätigkeit oder Geschäftsführung der eigenen Gesellschaft
  • Aufenthaltsbewilligung für Rentner
  • Härtefallverfahren
  • Einspruchsverfahren bei den zuständigen kantonalen Ämtern für Bevölkerung und Migration sowie Beschwerdeverfahren  vor der zuständigen kantonalen oder Bundesbehörde (Bundesverwaltungsgericht und Bundesgericht)

Unsere Kanzlei Legal XII Tables Avocats verfügt über fundierte Fachkenntnisse und jahrelange Erfahrung in diesen Bereichen.

Dadurch haben wir uns ein umfassendes Fachwissen in unterschiedlichen Fragestellungen des Migrationsrechts von EU/EFTA-Bürgern, Nicht-EU/EFTA-Bürgern, Asylrecht sowie ordentlicher und erleichterter Einbürgerung angeeignet.

Ob es darum geht, Unternehmen bei der Einstellung hochqualifizierter ausländischer Mitarbeiter zu beraten, Fälle von Sans-Papiers zu bearbeiten oder Rechtsmittel bei kantonalen Gerichten (Zürich, Bern, Waadt, Genf, Freiburg und Wallis) oder Bundesgerichten (Bundesverwaltungsgericht und Bundesgericht) einzureichen – unsere Anwälte sind stets in der Lage, Ihre spezifischen Fragen und Anliegen zu beantworten.

Häufig gestellte Fragen zum Einwanderungs- und Ausländerrecht in der Schweiz.

Wie erhalte ich eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz?

Wenn Sie eine Aufenthaltsbewilligung beantragen müssen, wenden Sie sich an die kantonale Migrations- oder Arbeitsbehörde Ihres Wohnortes. Die Voraussetzungen hängen von Ihrer Nationalität, der Dauer und dem Zweck Ihres Aufenthalts ab.

Sie müssen Ihren Antrag bei der Wohngemeinde einreichen. Wenn Sie im Kanton Genf wohnen, müssen Sie sich an die dortigen Behörden wenden.

  • Legen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:
  • Ihre Aufenthaltsbewilligung
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (Nicht-EU/EFTA-Bürger müssen sicherstellen, dass der Reisepass mindestens drei Monate über das Ablaufdatum der Aufenthaltsbewilligung hinaus gültig ist)
  • Eine Mitteilung über das Ende der Gültigkeit der Aufenthaltsbewilligung, falls Sie eine solche von der kantonalen Migrationsbehörde erhalten haben

Sie können die Verlängerung Ihrer Aufenthaltsbewilligung frühestens drei Monate und spätestens zwei Wochen vor Ablauf beantragen.

Melden Sie den Verlust Ihrer Aufenthaltsbewilligung der Polizei, die Ihnen eine Verlustanzeige ausstellt. Sie können dies bei jeder Polizeistation tun.

Gehen Sie anschliessend zum Einwohnerkontrollamt Ihrer Gemeinde (oder zur kantonalen Migrationsbehörde) und bringen Sie Ihren Reisepass, ein Passfoto und die Verlustanzeige mit. Die Gebühren für ein Duplikat oder eine neue Aufenthaltsbewilligung gehen zu Ihren Lasten und können variieren. Falls die als verloren gemeldete Bewilligung wiedergefunden wird, müssen Sie diese beim Einwohnerkontrollamt annullieren lassen.

Wenn Sie eine Aufenthaltsbewilligung durch Familiennachzug erhalten haben, melden Sie die Trennung oder den Tod der kantonalen Migrationsbehörde.

Bedingungen:

  • EU/EFTA-Bürger: Beantragen Sie eine eigene Bewilligung, wenn Sie arbeiten oder über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
  • Nicht-EU/EFTA-Bürger: Verlängern Sie Ihre Bewilligung, wenn:
  • Sie mindestens drei Jahre verheiratet waren und zusammengelebt haben.
  • Sie gut integriert sind (gutes Verhalten, Sprachkenntnisse, Arbeit oder Ausbildung).
  • Sie triftige persönliche Gründe für den Verbleib haben (schwierige Reintegration, häusliche Gewalt).

Wenden Sie sich an die Behörden oder unsere Anwälte für weitere Informationen.