Scheidung, Trennung und die Auflösung einer Partnerschaft sind oft sensible und schwierige Phasen im Leben eines Paares. Sie erfordern eine juristische Begleitung durch Experten, um eine faire, respektvolle und gesetzeskonforme Lösung gemäß dem Schweizer Recht zu gewährleisten.
Die Kanzlei Legal XII Tables Avocats in Zürich stellt Ihnen ihre Expertise im Familienrecht zur Verfügung, um Sie in allen Phasen Ihres Scheidungs- oder Trennungsverfahrens sowie bei der Auflösung einer Partnerschaft zu unterstützen. Wir bieten massgeschneiderte Lösungen, sei es für einvernehmliche Scheidungen oder komplexe Streitigkeiten, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Besonderheiten in der Schweiz.
Unsere Scheidungsanwälte unterstützen Sie während des gesamten Verfahrens, unabhängig von der Komplexität Ihrer Situation. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen zu wahren und gleichzeitig gerechte und nachhaltige Lösungen für beide Parteien zu fördern.
Die einvernehmliche Scheidung, auch Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen genannt, ist oft der konfliktärmste Weg, sich zu trennen. In der Schweiz erfordert dieses Verfahren, dass sich die Ehepartner über die Modalitäten der Scheidung einigen: Vermögensaufteilung, Kinderbetreuung, Besuchsrecht und Unterhaltszahlungen.
Unterstützung bei der einvernehmlichen Scheidung
Beratung und Erstellung der notwendigen Vereinbarungen für die rechtliche Anerkennung der Scheidung
Ein vereinfachtes und schnelles Verfahren in einem respektvollen und beruhigten Umfeld.
Wenn die Scheidung konfliktbeladen wird, begleiten Sie unsere Anwälte, um Ihre Rechte zu verteidigen. Ob es um Streitigkeiten bei der Vermögensaufteilung, der Kinderbetreuung oder dem Unterhalt geht, wir entwickeln eine rechtliche Strategie, die auf Ihre Situation zugeschnitten ist und den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches entspricht.
Vertretung bei strittigen Scheidungen
Gründliche Analyse Ihrer Situation und Verteidigung Ihrer Interessen vor Gericht
Sorgfältige Handhabung von Streitfällen, um Ihre Rechte im Einklang mit den schweizerischen Gesetzen zu schützen.
Die Aufteilung des ehelichen Vermögens ist oft ein heikler Schritt. In der Schweiz ist der Standard-Güterstand die Errungenschaftsbeteiligung, aber es gibt auch andere Güterstände (Gütertrennung, Gütergemeinschaft), die den Prozess erschweren können.
Beratung zur Vermögensaufteilung
Identifizierung und Aufteilung der Vermögenswerte gemäß dem anwendbaren Güterstand.
Gewährleisten Sie eine faire und rechtmässßige Aufteilung.
Im Falle einer Scheidung steht das Wohlergehen der Kinder an erster Stelle. In der Schweiz wird das gemeinsame Sorgerecht bevorzugt, aber die Modalitäten können je nach den Bedürfnissen der Kinder und Eltern variieren.
Beratung zur Kinderbetreuung
Verhandlung und Erstellung von Vereinbarungen über Sorgerecht und Besuchsrechte.
Schützen Sie das Wohl Ihrer Kinder und wahren Sie gleichzeitig Ihre elterlichen Rechte.
Die Festlegung der Unterhaltszahlungen in der Schweiz basiert auf einer Analyse der Bedürfnisse jeder Partei und der finanziellen Möglichkeiten der anderen.
Berechnung und Verhandlung von Unterhaltszahlungen
Bewertung der Beträge nach gesetzlichen Kriterien und Verhandlung mit der Gegenpartei.
Stellen Sie sicher, dass die Beträge fair und an Ihre Situation angepasst sind.
Unsere Anwälte helfen Ihnen, ausgewogene Besuchsrechtsvereinbarungen zu treffen und familiäre Konflikte durch Mediation zu lösen. Dieser Ansatz ermöglicht es, nachhaltige Lösungen zu finden und gleichzeitig lange und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Familienmediation
Unterstützung bei Gesprächen zur Erreichung von Vereinbarungen, die für beide Parteien respektvoll sind.
Bewahren Sie die Ruhe in Ihren familiären Beziehungen und reduzieren Sie Spannungen.
Bei Streitigkeiten, die nicht einvernehmlich gelöst werden können, vertritt Sie unsere Kanzlei vor den Gerichten in Zürich, um eine gerechte Anwendung des Schweizer Rechts sicherzustellen.
Juristische Vertretung
Vertretung Ihrer Interessen und Plädoyers während der Anhörungen zu Scheidung, Trennung oder Auflösung der Partnerschaft.
Höchste Fachkompetenz für optimale Ergebnisse vor den Gerichtsinstanzen.
Juristische Unterstützung
Unterstützung bei Verhandlungen und Genehmigung der Vereinbarungen durch die zuständigen Behörden.
Eine einfache und schnelle Trennung.
Wahrung Ihrer Rechte
Verwaltung von Streitigkeiten über die Vermögensaufteilung, das Sorgerecht oder Unterhaltszahlungen.
Eine gerechte Lösung im Einklang mit dem Schweizer Recht.
Juristische Beratung
Analyse und Begleitung, um eine faire Aufteilung und Berechnung der Unterhaltszahlungen zu gewährleisten.
Schützen Sie Ihre Rechte und sorgen Sie für finanzielle Sicherheit.
Sie können eine Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht einreichen. Sie leiten ein Betreibungsverfahren ein. Wird gegen den Zahlungsbefehl Einspruch erhoben, können Sie diesen Einspruch durch ein einfaches Rechtsöffnungsverfahren aufheben lassen. Wenden Sie sich an unsere Anwälte, um das Bankvermögen Ihres Ex-Partners in der Schweiz zu blockieren.
Kontaktieren Sie die Alimenteninkassostelle Ihres Kantons. Mit Hilfe unserer Anwälte können Sie ein Verfahren einleiten, um direkt das Gehalt Ihres Ex-Partners zu pfänden und/oder Sicherheiten zu verlangen.
Schweizer Urteile sind auch im Ausland vollstreckbar, ebenso wie die meisten ausländischen Urteile in der Schweiz vollstreckbar sind.
Die Aufteilung des Vorsorgeguthabens der 2. Säule: Die während der Ehe angesammelten Guthaben der 2. Säule müssen unabhängig vom gewählten Güterstand (einschließlich der Gütertrennung) zwingend aufgeteilt werden. Das bedeutet, dass auch ein Paar mit einem Ehevertrag zur Gütertrennung das Guthaben der 2. Säule gleichmäßig teilen muss.
In bestimmten Fällen kann die Aufteilung des BVG-Guthabens die geschuldete Unterhaltsleistung nach der Scheidung ganz oder teilweise ersetzen.
Das Prinzip des Ausgleichs der Vorsorgeguthaben gilt auch, wenn ein Ehegatte bereits BVG-Leistungen wegen Invalidität oder Altersrente bezieht, gemäß den Artikeln 124 und 124a des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Diese Grundsätze sollen bei der Auflösung der Ehe eine gewisse Gerechtigkeit zwischen den Ehegatten gewährleisten, wobei die jeweiligen Beiträge zur Altersvorsorge und die persönlichen Umstände berücksichtigt werden.
Das Verlassen der ehelichen Wohnung ist in der Schweiz kein Scheidungsgrund mehr. Seit mehr als 10 Jahren ist jedes Konzept von Schuld ausgeschlossen und hat keinen Einfluss auf die Entscheidung über eine Scheidung oder Trennung und deren Folgen.
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