Gemäss Medienmitteilung der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) vom 4. November 2024 hat diese in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich und der Ortspolizei Winterthur ein Lokal in Winterthur durchsucht, nachdem sich Hinweise darauf ergeben hatten, dass in diesem Lokal illegale Tisch- und Online-Casinospiele ohne Lizenz betrieben wurden.
Plus de 20 personnes se trouvaient dans le local, assises à plusieurs tables et jouant aux cartes. La CFMJ a saisi un appareil de jeu sur lequel il était probablement possible de jouer à des jeux de casino en ligne. La CFMJ a également saisi de l’argent en espèces d’une valeur de plus de 1000 francs, des téléphones portables ainsi qu’une tablette.
Die ESBK teilte mit, dass sie die Gegenstände und die Aussagen der Personen auswerten werde. Sie wies darauf hin, dass die beschuldigte Person wegen Verstosses gegen das Geldspielgesetz mit einer Strafe rechnen muss. Wer Casinospiele betreibt, organisiert oder zur Verfügung stellt, ohne über die notwendigen Konzessionen zu verfügen, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen.
Die ESBK erinnerte in ihrer Mitteilung auch daran, dass sich Spielerinnen und Spieler, die in der Schweiz an einem nicht bewilligten Geldspiel teilnehmen, im Gegensatz zu anderen Ländern wie Deutschland nicht strafbar machen. Dennoch können ihre Einsätze und möglichen Gewinne im Rahmen eines Strafverfahrens gegen den Betreiber des unerlaubten Angebots beschlagnahmt werden. In Deutschland können Teilnehmer an einem unerlaubten Geldspiel mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft werden (§ 285 StGB).
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